Abmeldung vom Unterricht (Kinder)
Falls Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn und mit Angabe des Absenzengrundes per Klapp bei der Klassenlehrperson ab.
zu beachten:
- Unbegründete Absenzen gelten als unentschuldigte Absenzen und werden im Zeugnis vermerkt.
- Die Klassenlehrperson kann ein Arztzeugnis verlangen.
- Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen
- Anleitung für Absenzenmeldung per Klapp
- Sollte etwas mit der Kommunikation per Klapp nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte ans Schulsekretariat.