Hausaufgaben

Hausaufgaben geben den Lernenden die Gelegenheit, ihr Lernen auf Bereiche ausserhalb des Klassenzimmers auszuweiten. Diese Lern- und Übungstätigkeiten werden von Schülerinnen und Schülern in der Familie, in den Tagesstrukturen oder unter Aufsicht in der Schule erbracht.

In der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung ist festgehalten:

  1. Die Hausaufgaben müssen von den Lernenden selbständig erledigt werden können.
  2. Umfang, Inhalt, Schwierigkeit und Häufigkeit müssen den Leistungsmöglichkeiten der Lernenden angepasst sein.

Eltern unterstützen ihr Kind bei den Hausaufgaben, indem sie

  • dem Kind helfen, wenn es Hilfe verlangt.
  • das Kind ermuntern, an der Arbeit zu bleiben.
  • Interesse zeigen an den Arbeiten des Kindes für die Schule.

betreute Hausaufgaben in der Schule (Hausaufgabentreff):

Weitere Informationen: siehe Hausaufgabentreff