Integrative Förderung

Mit Förderangeboten können Kinder und Jugendliche in ihrer Verschiedenheit wahrgenommen und unterstützt werden. Sie helfen Stärken weiter zu entwickeln und Schwächen zu verringern. Ziel der integrativen Förderung ist es, möglichst alle Kinder an der Schule Meggen zu unterrichten und Kindern mit besonderen Bedürfnissen eine individuelle Förderung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz anzubieten. Die IF-Lehrpersonen arbeiten im Kindergarten, in der Primarschule und an der Sekundarschule.

Die Förderangebote richten sich insbesondere an

  • Lernende mit Lernschwierigkeiten und Teilleistungsschwächen
  • Lernende mit besonderen Begabungen
  • fremdsprachige Lernende
  • Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten

Integrative Förderung (IF)

Im Kanton Luzern werden die Schülerinnen und Schuler integrativ innerhalb der Klasse gefördert. IF ist eine Unterstützung für alle Kinder und Jugendlichen einer Klasse. Die Klassenlehrperson und eine IF-Lehrperson mit spezieller Ausbildung arbeiten eng zusammen. Die Kinder werden in der Klasse, in Gruppen und einzeln unterstützt.

Vorgehen
1. Grundsätzlich arbeitet die IF-Lehrpersonen im Rahmen des integrativen Unterrichts mit allen Kindern in der Klasse, im Teamteaching oder in kleinen Gruppen. Die Klassenlehrperson entscheidet zusammen mit der IF-Lehrpersonen über die Durchführung, Dauer und Ausgestaltung der Förderung der Lernenden.
2. Wenn Lehrpersonen oder Eltern bei einem Kind spezielle Bedürfnisse (Schwierigkeiten, besondere Begabungen) feststellen, besprechen sie gemeinsam das weitere Vorgehen.
3. In einem Gespräch mit den Eltern entscheiden die IF-Lehrpersonen und die Lehrperson, ob das Kind längerfristige Fördermassnahmen im Rahmen der integrativen Förderung braucht. Bei Bedarf kann der Schulpsychologische Dienst als abklärende oder beratende Fachstelle beigezogen werden.
4. In gemeinsamen Gesprächen finden Standortbestimmung und Förderplanung statt.
5. Wenn ein Kind die Lernziele der Klasse mit Unterstützung erreicht, wird es nach GBF (Ganzheitlich Beurteilen und Fördern) oder mit Noten beurteilt und erhält keinen Vermerk im Zeugnis.
6. Falls ein Kind die Lernziele der Klasse mit Unterstützung nicht erreicht, müssen individuelle Lernziele in Betracht gezogen werden. Dies erfordert eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst.¨
7. Erhält ein Kind individuelle Lernziele, wird dies in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten und das Kind ist von der Notengebung in den entsprechenden Fächern befreit. Im Zeugnis wird bei den entsprechenden Fächern „besucht“ eingetragen, bei den administrativen Bemerkungen: „Integrative Förderung: Individuelle Lernziele“.
8. Beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule wird die Situation gemeinsam neu beurteilt.

Unterrichtsformen
Die Fördermassnahmen der IF-Lehrpersonen können sehr vielfältig sein. Die Förderung kann sowohl im Klassenzimmer des Kindes (Teamteaching / integrativer Unterricht) als auch in den IF-Räumen stattfinden. Dort werden die Kinder in kleinen Gruppen oder einzeln gefördert.

Unterrichtszeiten
Die integrative Förderung findet während der allgemeinen Unterrichtszeit statt. In der Regel haben die Kinder keinen zusätzlichen Unterricht vor oder nach der Schule. Die IF-Lehrperson erstellt ihren Einsatzplan nach Absprache mit den Lehrpersonen und legt ihn der Schulleitung zur Genehmigung vor.

Beendigung von Fördermassnahmen
Die IF-Lehrperson und die Klassenlehrperson entscheiden an einem Fördergespräch mit den Eltern, ob die Fördermassnahmen weitergeführt oder beendet werden. Der Schulpsychologische Dienst kann zugezogen werden. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung.

Begabungsförderung

Begabungen gehören zur Vielfalt im Klassenzimmer. Deshalb haben auch Kinder und Jugendliche ein Recht auf Förderung, deren Leistungsfähigkeit nach oben offen ist. Die Begabungsförderung ist Bestandteil des Unterrichts und der Integrativen Förderung.
Weitere Informationen finden sie unter: Begabungsförderung

DaZ als Zweitsprache

Kinder und Jugendliche ohne hinreichende Deutschkenntnisse erhalten zusätzlich zum Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ).
Weitere Informationen finden sie unter: Deutsch als Zweitsprache

Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Die Erst- oder Familiensprache bildet eine wichtige Grundlage für den Erwerb weiterer Sprachen. In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern die Kinder ihre Kompetenzen. Die HSK-Kurse sind ein freiwilliges Angebot. Sie werden von den zuständigen konsularischen Vertretungen oder privaten Trägerschaften organisiert und durchgeführt.

HSK: Unterlagen für Eltern und Anmeldeformular

Integrative Sonderschulung (IS)

Im Falle einer integrativen Sonderschulung übernimmt nach Möglichkeit die IF-Lehrperson der Klasse die Aufgabe der schulischen Heilpädagogin der Sonderschule.
Weitere Informationen finden sie unter: integrative Sonderschulung

Time-out-Massnahmen

Wenn Kinder oder Jugendliche mit auffälligem Verhalten vorübergehend nicht mehr in der Klasse unterrichtet werden können, sind individuelle Lösungen gefragt. Diese können auch ausserhalb der Schule in einem Time-out-Angebot liegen. Die Förderung der Selbst- und Sozialkompetenz steht im Zentrum.