Schulsozialarbeit SSA
Kontaktangaben:
Die Schulsozialarbeit ist am besten über das Handy erreichbar (vgl. Flyer unten). Die niederschwellige Unterstützung und Beratung für die Eltern, Kinder und Jugendlichen soll so bedarfsorientiert abgedeckt werden.
Kontaktdaten:
Yvonne Marbacher
yvonne.marbacher@meggen.ch
079 764 72 41
Michael Albert
michael.albert@meggen.ch
079 475 16 15
Yvonne Marbacher und Michael Albert freuen sich, Sie und euch unterstützen zu können!
Hier finden sie einen druckbaren Flyer SSA über Arbeit der Schulsozialarbeit in Meggen.
Aufgaben
Die Schulsozialarbeit ist während den offiziellen Schulwochen von Montag bis Freitag erreichbar. Das Angebot richtet sich an die Lernenden der Primar- und Sekundarschule, deren Erziehungsverantwortlichen und an die Lehrpersonen der Schule Meggen.
Das Gesamtpensum beträgt 80%.
Ziele
Im Zentrum der Schulsozialarbeit stehen die Schüler*innen der Schule Meggen. Das grundsätzliche Ziel ist, das persönliche, soziale und schulische Wohlbefinden der Schüler*innen zu verbessern und gleichzeitig die Lehrpersonen in ihrer Arbeit zu entlasten.
Zielgruppen und Aufgaben
Schüler*innen
- erhalten niederschwellige Beratung und Begleitung (örtlich und zeitlich)
- lernen in der Gruppe oder als Gruppe persönliche und soziale Themen zu bearbeiten
- werden durch die Vermittlung an andere Helferorganisationen in Hilfsprozesse eingebunden
Lehrpersonen
- erhalten niederschwellige Hilfestellungen bei Problemen von und mit Schüler*innen
- erhalten Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung von Präventionsanliegen
- erhalten Hilfestellungen bei der Elternarbeit
- werden bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten sozialer u.ä. Institutionen unterstützt
- arbeiten mit der SSA zusammen an der Sicherung und Weiterentwicklung des sozialen Wohlbefindens
Erziehungsverantwortliche
- erhalten niederschwellige Beratung in Bezug auf ihre Kinder
- werden durch Vermittlung an andere Helferorganisationen, Institutionen und Beratungsstellen entlastet
Niederschwelligkeit
Das Beratungsangebot der SSA ist niederschwellig, d.h. für die Zielgruppen leicht zugänglich, verbunden mit kurzen Wartezeiten. Das Büro der SSA befindet sich auf dem Schulareal. Es bestehen verschiedene Zugangsmöglichkeiten zu der Beratung, auf welche die Schüler*innen vorgängig hingewiesen werden.
Arbeitsformen
- Sozialpädagogische Begleitung eines Lernenden (gegebenenfalls in Absprache mit der Lehrperson und/oder den Eltern)
- Fallbezogene Beratung von Lehrpersonen und Eltern
- Arbeit mit Gruppen
- Mitarbeit bei Klassenthemen und Schulhausprojekten
- Initiierung und Mitarbeit von und bei Präventionsprojekten
- Moderation von Gesprächen
- Zusammenarbeit mit der Schulleitung, schulinternen und -externen Fachstellen
- Information über Hilfsangebote, Vermitteln von Kontakten
Schweigepflicht
Der Schulsozialarbeiter / die Schulsozialarbeiterin steht unter Schweigepflicht und darf nur im Notfall Aussenstehende über den Inhalt einer Beratung informieren. Er / sie ist nicht verpflichtet, die Erziehungsverantwortlichen über eine allfällige Beratung ihres Kindes zu informieren. Der Schulsozialarbeiter / die Schulsozialarbeiterin ist jedoch bestrebt, die Beteiligten zu einer Zusammenarbeit und gemeinsamen Lösungssuche zu motivieren.