Schuleintritt in den Kindergarten

Grundsätzlich gilt das obligatorische Eintrittsalter für den Kindergarten von fünf Jahren (Stichtag 01. August des jeweiligen Jahres).
Eltern haben die Möglichkeit, vor dem obligatorischen Kindergartenjahr (mit fünf Jahren) ihr Kind für das freiwillige Kindergartenjahr anzumelden.

Kinder im obligatorischen Alter

Kinder, die bis am 31. Juli des aktuellen Jahres fünf Jahre alt werden, besuchen nach den Sommerferien den Kindergarten.
Kinder, die im obligatorischen Kindergartenalter in das erste Kindergartenjahr einsteigen, haben ebenso die Möglichkeit ein zweites Kindergartenjahr zu besuchen, wie Kinder die mit vier Jahren in den Kindergarten starten.
Die Eltern können ihr Kind nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Schuleintritt zurückstellen.


Jüngere Kinder vor dem obligatorischen Eintrittsalter

Die Eltern können jüngere Kinder (4 -Jährige) in den Kindergarten anmelden, sofern diese folgende Anforderungen erfüllen:

  • den Schulweg selbständig gehen können (z.B. anfangs in Begleitung),
  • den Blockzeitenrhythmus einhalten können (d.h. an fünf Tagen vier bis sechs Lektionen Unterricht),
  • sich selbständig umkleiden können.

Für einen erfolgreichen und ermutigenden Start im Kindergarten empfehlen wir sehr, dass die jüngeren Kinder:

  • über eine gewisse Selbständigkeit (z.B. Schulweg, WC-Gang und Umziehen) verfügen,
  • sich auf die Gruppe und die Lehrpersonen einlassen können (Regeln beachten, eigene Bedürfnisse zurückstellen und Aufträge der Lehrpersonen ausführen),
  • über eine gewisse Ausdauer verfügen (vier Lektionen an fünf Vormittagen und zwei Lektionen an einem Nachmittag und an einer Aufgabe ausdauernd arbeiten),
  • nach zwei Jahren (also mit sechs Jahren) bereit sind, in die 1. Klasse überzutreten, da ein drittes Kindergartenjahr nicht vorgesehen ist.
  • eine Spielgruppe oder ähnliche Angebote vor dem Kindergarten besuchen.

Bitte beachten Sie, dass sich der Kindergartenunterricht in der Schweiz deutlich vom Kindergarten in anderen Ländern unterscheidet. Der Kindergarten ist keine Betreuungseinrichtung sondern die Schuleingangsstufe mit vorgegebenem Lehrplan (mit fachlichen und überfachlichen Kompetenzen) und Unterricht im Klassenverband.


Kindergarten (und 1./2. Primar)

https://www.youtube.com/watch?v=cQReDtroc8w

Der Kindergarten dauert zwei Jahre, wovon ein Jahr obligatorisch und das zweite Jahr freiwillig besucht wird. Das freiwillige Kindergartenjahr kann vor oder nach dem obligatorischen Jahr absolviert werden. Alle Kindergartenkinder haben also die Möglichkeiten den Kindergarten zwei Jahre zu besuchen, auch wenn sie mit fünf Jahren in den Kindergarten eintreten. Die Eltern entscheiden gemeinsam mit der Klassenlehrperson, wann der richtige Zeitpunkt für den Übertritt in die 1. Klasse ist. Dies ist im Normalfall nach zwei Kindergartenjahren der Fall.

Im Kindergarten beträgt die wöchentliche Unterrichtszeiten für alle Kinder 22 Lektionen. D.h., die Kinder besuchen den Unterricht an fünf Vormittagen und an einem Nachmittag. Wünsche für den Nachmittagsunterricht können auf der Anmeldung vermerkt werden. Eine wunschgemässe Einteilung kann jedoch nicht garantiert werden.