Der Untersuch durch den Schularzt ist obligatorisch und findet im Kindergarten, in der 4. Primar- und in der 2. Sekundarschule statt. Die Kosten für einen Kontrolluntersuch einer der Schulärzte werden von der Gemeinde Meggen übernommen.
Der schulärztliche Dienst ist im Gesundheitsgesetz verankert und in einer Verordnung vorgeschrieben:
Verordnung über den schulärztlichen Dienst und die Schulzahnpflege
Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich über den Ablauf des Untersuchs orientiert und können den Untersuch – auf eigene Kosten – auch durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt durchführen lassen.