Die Schulzahnpflege bezweckt die Erhaltung und Förderung der oralen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie die frühzeitige Erfassung von Störungen und Krankheiten der Zähne und des Kauapparates. Die Schule unterstützt und ergänzt die Gesundheitserziehung der Eltern im Rahmen der Lehrpläne in Zusammenarbeit. Die Mitarbeitenden in den schulärztlichen Diensten und in der Schulzahnpflege unterstützen die Schulen in der Gesundheitserziehung, der Gesundheitsförderung und in der Prävention.
Kindergarten- und Schulkinder müssen jährlich einen obligatorischen Kontrolluntersuch durchführen lassen. Diesen Kontrolluntersuch organisieren die Eltern selbst. Dabei entscheiden sie, ob der alljährliche Kontrolluntersuch beim Schulzahnarzt oder beim Privatzahnarzt erfolgt.
Die Gemeinde übernimmt die Kosten für den Untersuch bei unseren Schulzahnärzten.
Den Eltern steht es frei, die Kinder für den Untersuch beim privaten Zahnarzt anzumelden. Die Kosten für diesen Untersuch haben die Eltern jedoch selbst zu tragen. Die Durchführung des Untersuchs muss ebenfalls durch den Privatzahnarzt im Zahnbüchlein vermerkt werden.